Bestattungsvorsorge

Was tun im Trauerfall?

Was ist das?

Entscheiden Sie sich für eine Vorsorge

Es ist ein wichtiger Schritt, selbst zu überlegen und zu entscheiden, wie die eigene Beisetzung erfolgen soll, und auch die finanzielle Absicherung schon im Vorfeld zu klären. Für die Angehörigen kann dies eine große Entlastung sein, wenn sie wissen, dass sie mit den Vorkehrungen für die Beisetzung den Wünschen des Verstorbenen folgen.

Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je um die finanzielle Belastung der Bestattungskosten abzudecken. Seit dem 1. Januar 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Wir empfehlen, den Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes durch eine private Vorsorge auszugleichen.

Besuchen Sie uns in Hechingen. In einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen dazu Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten auf. Oft ist es gut, sich auch mit der Familie über dieses Thema zu unterhalten. Ihre Entscheidungen können Sie anschließend in einem Vorsorgevertrag festlegen und evtl. die finanzielle Vorsorge dafür treffen. Möglich ist z. B. eine Einlage auf ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Hier wird über eine Treuhandstelle sichergestellt, dass zu gegebener Zeit der Vertrag in vollem Umfang ausgeführt wird.

Eine Alternative ist das Abschließen einer Sterbegeldversicherung oder das Anlegen eines Sparbuches mit einem Sperrvermerk.

Wir beraten Sie gerne und erläutern Ihnen die Möglichkeiten und die finanzielle Abwicklung in allen Einzelheiten. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch vorab einen Beratungstermin mit uns, denn wir möchten uns Zeit für Sie und Ihre Wünsche nehmen. Für Interessierte aus dem Zollernalbkreis und dem Landkreis Tübingen schaffen wir gern den Raum für ein Gespräch, das keine Fragen offenlässt.

Löffelliste

Bevor ich den Löffel abgebe, muss ich meine Löffelliste abarbeiten!

Schönes

  1. auf den Kilimandscharo steigen
  2. Mit den Kindern in den Urlaub
  3. Tauchkurs machen
  4. Photoshop-Kurs belegen
  5. Gleitschirm fliegen

Wichtiges

  1. Patientenverfügung
  2. Testament
  3. Bestattungsvorsorge
  4. alles regeln, damit es die Familie leichter hat, wenn etwas sein sollte
Bestattungspflicht – Wer trägt die Verantwortung?

In Deutschland gilt die Bestattungspflicht. Das heißt, dass ein Verstorbener gemäß der örtlichen Bestimmungen innerhalb einer bestimmten Zeit beigesetzt werden muss. Verantwortlich dafür, dass dies geschieht, sind die direkten Angehörigen des Verstorbenen. Dazu zählen sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, seine volljährigen Kinder, seine Eltern, aber auch die Geschwister.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der verstorbene Verwandte bestattet wird, auch dann, wenn sie eine mögliche Erbschaft ausschlagen. Die Bestattungspflicht gilt unabhängig von allen Erbschaftsfragen.

Wenn sich die Angehörigen weigern, für eine ordnungsgemäße Beisetzung zu sorgen, beauftragt das Ordnungsamt die Bestattung. Die Angehörigen, die als nächste Verwandte dazu verpflichtet gewesen wären, erhalten vom Ordnungsamt eine Rechnung über alle entstandenen Kosten. Wenn sie diese nicht bezahlen können, haben sie die Möglichkeit, bei den Sozialämtern in Balingen, Tübingen, Albstadt, Bisingen, Hechingen, Kusterdingen, Kirchentellinsfurt, Ammerbuch, Gomaringen, Rottenburg, Dettenhausen oder Mössingen eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

Patientenverfügung – Darauf vorbereitet sein …

Die Sorge, später einmal an einer schweren Erkrankung zu leiden, belastet viele Menschen.
Der medizinische Fortschritt ermöglicht heutzutage zahlreiche lebensverlängernde Maßnahmen. Nicht jeder Mensch möchte diese jedoch in Anspruch nehmen. Falls Sie sich selbst gegen solche Maßnahmen entscheiden würden, sollten Sie sich sorgfältig informieren und eine Patientenverfügung verfassen.

Diese tritt nur dann in Kraft, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern. Sie legen damit schriftlich und vor dem Gesetzgeber bindend fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen.
Sie müssen diesen Text regelmäßig mit Datum und Unterschrift bestätigen, um die Gültigkeit zu erneuern, und dafür sorgen, dass Ihre Verfügung im Bedarfsfall gefunden wird.

Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch
zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Staatliche Information:
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen
zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

www.bmj.de/Ratgeber/Patientenverfuegung_oe.html

Kirchliche Information:
Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine
überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen
juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.

www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html

Testament
Ein Testament gibt vielen Menschen ein beruhigendes Gefühl. Die Vermögensverhältnisse können auf diese Weise geklärt werden, keine Fragen bleiben mehr offen.

Gerade bei größeren Vermögen oder bei der Weitergabe von Immobilien ist es sinnvoll, Klarheit mit einem Testament zu schaffen. Sie können darin Ihren Nachlass Ihren eigenen Wünschen entsprechend aufteilen. Der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtteil, der den gesetzlichen Erben zusteht, wird jedoch immer fällig. Die gesetzlichen Erben sind durch das Deutsche Erbrecht festgelegt. Ein Testament sollten Sie dann verfassen, wenn die Erbfolge von Ihren persönlichen Wünschen abweicht oder wenn Sie zum Beispiel unverheiratete Partner mit einbeziehen wollen.

Sie können ein Testament ohne die Hilfe eines Notars verfassen. Ziehen Sie einen Notar oder Juristen hinzu, hat das den Vorteil, dass keine juristisch unklaren Formulierungen entstehen können.

Ein Testament ist ohne notarielle Mitarbeit rechtsgültig. Es muss handschriftlich verfasst werden, der Ort, das Datum und die Unterschrift dürfen nicht fehlen. Mehr Informationen finden Sie hier:

www.bmj.de/Erben_und_Vererben

Erbrecht

Im Erbrecht, einem Teil des Bürgerlichen Rechts, wird die gesetzliche Erbfolge festgelegt. Darin wird bestimmt, wie in einem Sterbefall das Vermögen des Verstorbenen auf seine Nachkommen aufgeteilt wird. Wir können Sie zu rechtlichen Fragen leider nicht beraten, da dies nur ausgebildeten Juristen gestattet ist. Hier finden Sie jedoch einen Ratgeber mit allgemeinen Informationen zum Thema Erbrecht, der Ihnen umsonst zum Download zur Verfügung steht:

Erbrecht

Digitaler Nachlass

Bereits über 80 % der Deutschen nutzen regelmäßig das Internet.
Sie schreiben eMails, eröffnen Profile bei sozialen Netzwerken, regeln Ihren Zahlungsverkehr über das Online-Banking, betreiben eigene Websites, erwerben Waren und machen Gebrauch von weiteren, kostenpflichtigen Angeboten.

Was passiert damit nach dem Ableben?
Hier erfahren Sie mehr

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